Unsere Hunde

 

Cool  Übungstage zur Vorbereitung der Brauchbarkeitsprüfung für Jagdhunde im Jagdgebiet Zickra  Laughing

 Jeweils Sonntag von 8 bis 11 Uhr

Interessenten bitte melden bei A.Schöne  03762/709872   oder A. Dietsch 03661/675190

 

 

 


 

Jagdhunde - Unfallkasse, Beschluss Mitgliederversammlung - 29. März 2003

  Unfallkasse

Die Jägerschaft Greiz e. V. bildet eine Unfallkasse für Jagdgebrauchshunde zur Unterstützung ihrer Mitglieder mit einer finanziellen Beihilfe wegen eines während der befugten Jagdausübung, der Junghundeausbildung oder Prüfung eingetretenen Jagdunfalles. Hier können Sie den Beschluss der Mitglieder versammlung lesen, die Voraussetzungen und den Gegenstand der Beihilfe. 
 
 


  Rasse/
Name des Hundes

Wurfdatum/
Geschlecht

Art der Prüfung

Besitzer

 

  RT, Cessy v. d. Peuschener Kuppe 22. 8. 1988
weiblich
Spl. Schussf., Brauchbarkeit Reiner Baldauf,
Mohlsdorf
  KT, Eiko v. d. Geest 26. 2. 2002
männlich
AP, EP, GP, Bau N, ZP, SwIII/20 Karsten Haase,
Berga
 
       
  DJT, Max vom Quirlbachtal 9. 4. 1990
männlich
ZP, GP, NLZ, S, FW, St Reinhard Buschold, Greiz
  Bora vom Tabarzer Jagdhaus 7. 4. 1998
weiblich

Brauchbarkeits-prüfung

24 Stunden
Schweiß-Fährte 

Günter Schmidt,
Berga
  Joschi vom Prinzenbusch 15. 12. 1999
männlich
VJP, BB Eckkehard Ludwig,
Waltersdorf
  Bella von der Sonnenkuppe 16. 8. 2004
weiblich
GP
Hermann Schubert,
Langenbernsdorf

  Übersicht unserer gesamten Hunde

 

 

 Cool  

Veröffentlichung des Ministerium für Landwirtschaft,

Naturschutz und Umwelt des Freistaates Thüringen vom 21. Sept. 2009

 

Thüringer Prüfungsordnung zur Durchführuug von Brauchbarkeitsprüfungen für

Jagdhunde

 

Durch ein Urteil des Verwaltungsgerichts Gera wurde unter anderem § 2 Abs. 2 der Thüringer Prüfungsordnung zur Durchführung von Brauchbarkeitspüfungen für Jagdhunde für rechtswidrig erklärt. Die dort vorgegebene Privilegierung der Zulassung von Hunden zur Brauchbarkeitsprüfung, deren Ahnentafeln von einem dem Jagdgebrauchshundeverband e.V. (JGHV) angeschlossenen Verein ausgestellt werden, ist mit dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes nicht vereinbar.

 

Vor diesem Hintergrund ist für eine Übergangszeit bis zur Änderung der Thüringer Prüfungsordnung zur Durchführung von Brauchbarkeitsprüfungen für Jagdhunde auf Ebene der unteren Jagdbehörden i. V. m. dem Landesjagdverband Thüringen e. V. und dessen angeschlossenen Jägerschaften folgendermaßen zu verfahren.

 

1) § 2 Abs. 2 der Thüringer Prüfungsordnung zur Durchführung von Brauchbarkeitsprüfungen für Jagdhunde findet ab sofort keine Anwendung.

Es ist wie folgt zu verfahren:

„Alle Jagdhunde, welche zu anerkannten Jagdhunderassen gehören und die in einem

Zuchtbuch ihrer Rasse eingetragen sind, können zur Brauchbarkeitsprüfung zugelassen

werden. Kreuzungen dieser Rassen können zugelassen werden, sofern die Elterntiere

einer anerkannten Jagdhunderasse zugehörig sind."

 

2) Gemäß § 3 Abs. 4 der Thüringer Prüfungsordnung zur Durchführung von Brauchbarkeitsprüfungen

für  Jagdhunde ist an  Stelle der Ahnentafel ein ,,Herkunftsnachweis"

(Ahnentafel, Ahnenpass, Stammbaum oder ähnliche Dokumente) ausreichend.

 

 

3) In Umsetzung § 4 der Thüringer Prüfungsordnung zur Durchführung von Brauchbarkeitsprüfungen für Jagdhunde können nunmehr auch anerkannte Richter der Zuchtvereine/-verbände der Jagdhunderassen zum Einsatz kommen.

 

4) Gemäß § 16 Abs. 1 Satz 1 der Thüringer Prüfungsordnung zur Durchführung von

Brauchbarkeitsprüfungen für Jagdhunde ist neben der „Prüfung des Jagdgebrauchshundeverband e. V." auch die „Verbands-Vereinsprüfung ihres Zuchtverbands/vereins" anerkannt.

 

5) Gemäß § 16 Abs. 7 Satz 2 der Thüringer Prüfungsordnung zur Durchführung von

Brauchbarkeitsprüfungen für Jagdhunde sind neben der Prüfungsordnung des „Jagdgebrauchshundeverbands e. V." auch die diesbezüglichen Prüfungsordnungen des „jeweiligen Zuchtverbands/-vereins" anerkannt.

 

Alle übrigen Vorschriften der Thüringer Prüfungsordnung zur Durchführung von

Brauchbarkeitsprüfungen für Jagdhunde bleiben vorläufig unberührt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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