Übungstage zur Vorbereitung der Brauchbarkeitsprüfung für Jagdhunde im Jagdgebiet Zickra 
Jeweils Sonntag von 8 bis 11 Uhr Interessenten bitte melden bei A.Schöne 03762/709872 oder A. Dietsch 03661/675190 Jagdhunde - Unfallkasse, Beschluss Mitgliederversammlung - 29. März 2003 Die Jägerschaft Greiz e. V. bildet eine Unfallkasse für Jagdgebrauchshunde zur Unterstützung ihrer Mitglieder mit einer finanziellen Beihilfe wegen eines während der befugten Jagdausübung, der Junghundeausbildung oder Prüfung eingetretenen Jagdunfalles. Hier können Sie den Beschluss der Mitglieder versammlung lesen, die Voraussetzungen und den Gegenstand der Beihilfe. |
| | | | Rasse/ Name des Hundes
| Wurfdatum/ Geschlecht
| Art der Prüfung
| Besitzer |  | RT, Cessy v. d. Peuschener Kuppe | 22. 8. 1988 weiblich | Spl. Schussf., Brauchbarkeit | Reiner Baldauf, Mohlsdorf |  | KT, Eiko v. d. Geest | 26. 2. 2002 männlich | AP, EP, GP, Bau N, ZP, SwIII/20 | Karsten Haase, Berga |
| | | | |  | DJT, Max vom Quirlbachtal | 9. 4. 1990 männlich | ZP, GP, NLZ, S, FW, St | Reinhard Buschold, Greiz |  | Bora vom Tabarzer Jagdhaus | 7. 4. 1998 weiblich | Brauchbarkeits-prüfung 24 Stunden Schweiß-Fährte | Günter Schmidt, Berga |  | Joschi vom Prinzenbusch | 15. 12. 1999 männlich | VJP, BB | Eckkehard Ludwig, Waltersdorf |  | Bella von der Sonnenkuppe | 16. 8. 2004 weiblich | GP
| Hermann Schubert, Langenbernsdorf | Veröffentlichung des Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt des Freistaates Thüringen vom 21. Sept. 2009 Thüringer Prüfungsordnung zur Durchführuug von Brauchbarkeitsprüfungen für Jagdhunde Durch ein Urteil des Verwaltungsgerichts Gera wurde unter anderem § 2 Abs. 2 der Thüringer Prüfungsordnung zur Durchführung von Brauchbarkeitspüfungen für Jagdhunde für rechtswidrig erklärt. Die dort vorgegebene Privilegierung der Zulassung von Hunden zur Brauchbarkeitsprüfung, deren Ahnentafeln von einem dem Jagdgebrauchshundeverband e.V. (JGHV) angeschlossenen Verein ausgestellt werden, ist mit dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes nicht vereinbar. Vor diesem Hintergrund ist für eine Übergangszeit bis zur Änderung der Thüringer Prüfungsordnung zur Durchführung von Brauchbarkeitsprüfungen für Jagdhunde auf Ebene der unteren Jagdbehörden i. V. m. dem Landesjagdverband Thüringen e. V. und dessen angeschlossenen Jägerschaften folgendermaßen zu verfahren. 1) § 2 Abs. 2 der Thüringer Prüfungsordnung zur Durchführung von Brauchbarkeitsprüfungen für Jagdhunde findet ab sofort keine Anwendung. Es ist wie folgt zu verfahren: „Alle Jagdhunde, welche zu anerkannten Jagdhunderassen gehören und die in einem Zuchtbuch ihrer Rasse eingetragen sind, können zur Brauchbarkeitsprüfung zugelassen werden. Kreuzungen dieser Rassen können zugelassen werden, sofern die Elterntiere einer anerkannten Jagdhunderasse zugehörig sind." 2) Gemäß § 3 Abs. 4 der Thüringer Prüfungsordnung zur Durchführung von Brauchbarkeitsprüfungen für Jagdhunde ist an Stelle der Ahnentafel ein ,,Herkunftsnachweis" (Ahnentafel, Ahnenpass, Stammbaum oder ähnliche Dokumente) ausreichend. 3) In Umsetzung § 4 der Thüringer Prüfungsordnung zur Durchführung von Brauchbarkeitsprüfungen für Jagdhunde können nunmehr auch anerkannte Richter der Zuchtvereine/-verbände der Jagdhunderassen zum Einsatz kommen. 4) Gemäß § 16 Abs. 1 Satz 1 der Thüringer Prüfungsordnung zur Durchführung von Brauchbarkeitsprüfungen für Jagdhunde ist neben der „Prüfung des Jagdgebrauchshundeverband e. V." auch die „Verbands-Vereinsprüfung ihres Zuchtverbands/vereins" anerkannt. 5) Gemäß § 16 Abs. 7 Satz 2 der Thüringer Prüfungsordnung zur Durchführung von Brauchbarkeitsprüfungen für Jagdhunde sind neben der Prüfungsordnung des „Jagdgebrauchshundeverbands e. V." auch die diesbezüglichen Prüfungsordnungen des „jeweiligen Zuchtverbands/-vereins" anerkannt. Alle übrigen Vorschriften der Thüringer Prüfungsordnung zur Durchführung von Brauchbarkeitsprüfungen für Jagdhunde bleiben vorläufig unberührt.
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